Haftungsausschluss
- Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
- Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit seiner Teilnahme. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Siehe dazu auch den unten abgedruckten GRR-Fragenkatalog zur Gesundheit.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Datenerhebung und -verwertung
- Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 288 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
- Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer in Rundfunk, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
- Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr und Verein des Teilnehmers zur Darstellung von Starterlisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (insbesondere im Internet ) abgedruckt, bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Daten zu diesem Zweck ein.
- Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 2 und 3 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.
German Road Races (GRR)
Richtig betrieben stellt der Ausdauersport eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit bis ins hohe Alter dar. Sie möchten an einem Ausdauerwettbewerb teilnehmen (5 -10 km, Halbmarathon, Marathon)? Um Sie bei einem optimalen Start in Ihre körperliche Aktivität zu unterstützen und einer möglichen Gesundheitsgefährdung vorzubeugen, bitten wir Sie, den nachfolgenden GRR-Fragenkatalog zur Gesundheit gewissenhaft auszufüllen.
Haben Sie dabei eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet, empfehlen wir Ihnen eine sportmedizinisch-kardiologische Untersuchung vor Aufnahme einer regelmäßigen Trainings- oder Wettkampfaktivität.
Bitte beachten Sie, dass auch der absolvierte Trainingsumfang Ihre Fitness bestimmt und eine gesundheitlich relevante Größe darstellt. So sollten Sie sich beispielsweise für die Teilnahme an einem Marathon mindestens 1 ½ bis 2 Jahre zielgerichtet und geplant vorbereiten.
Wir erwarten von Ihnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Ihre Gesundheit liegt in Ihren Händen, bitte gehen Sie sorgsam und fürsorglich damit um.
GRR-Fragenkatalog zur Gesundheit*
- Hat jemals ein Arzt gesagt, Sie hätten “etwas am Herzen” und Ihnen Bewegung und Sport nur unter medizinischer Kontrolle empfohlen?
- Sind Sie über- oder untergewichtig?
- Liegt Ihr Bauchumfang über 88 cm (bei Frauen) bzw. über 102 cm (bei Männern)?
- Sind Sie über 35 Jahre alt und über längere Zeit nicht sportlich aktiv gewesen?
- Sind im Rahmen von Blutdruckkontrollen erhöhte Blutdruckwerte festgestellt worden?
- Sind auffällige Blutfettwerte bei Ihnen festgestellt worden?
- Rauchen Sie oder haben Sie über eine längere Lebensspanne geraucht?
- Gibt es in Ihrer direkten Verwandtschaft Fälle von Bluthochdruck, Herzkranzgefäßverkalkung / Herzinfarkt, Blutzuckererkrankung oder Schlaganfall?
- Sind Sie zuckerkrank?
- Hatten Sie in den letzten Monaten Herzrasen, Luftnot oder Schmerzen in der Brust, gleichgültig ob in Ruhe oder unter körperlicher Belastung?
- Nehmen Sie Medikamente gegen Bluthochdruck, Herz- oder Atembeschwerden ein?
- Haben Sie jemals Schwindel oder Ohnmachtszustände in Ruhe oder unter körperlicher Belastung erfahren?
- (Bestehen Beschwerden oder Erkrankungen des Bewegungsapparates, die unter körperlicher Aktivität zunehmen können?
*zusammengestellt nach den derzeit vorherrschenden Auffassungen führender Mediziner und sportmedizinischer Institute in Deutschland.
Regeln für das Fahren mit dem Bike bei der arque – bike-tour
- Das Bike gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ordnungsgemäß ausgewiesenen Tourenstrecken und nicht in die geschützte Natur!
- Es ist nur ein technisch einwandfreies Bike zu benutzen! Bremsen, Züge und Reifen sind vor der arque – bike-tour sorgfältig zu überprüfen. Damit wird technischem Versagen und einer Gefährdung insbesondere von Mensch und Tier vorgebeugt.
- Es ist nur auf geeigneten, ausreichend breiten Wegen und Straßen sowie Forstwegen zu fahren. Als ausreichend breite Wege gelten solche, auf denen ein Biker und ein Wanderer unbehindert aneinander vorbeikommen.
- Auf Fußgänger, also auch Wanderer, ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen, da sie durch Biker erheblich gefährdet werden können. Dies gilt insbesondere für Begegnungen von Bikern und Fußgängern auf Wegen und Pfaden. Deshalb muss für jeden Teilnehmer der arque – bike-tour ein partnerschaftliches Miteinander mit Wanderern selbstverständlich sein.
- Größte Rücksichtnahme ist von jedem Teilnehmer der arque – bike-tour bei Begegnungen mit Wanderern gefordert. Notfalls muss abgestiegen werden. Den Vorrang regelt im Wald das jeweilige Landesgesetz. Es räumt dem Fußgänger ein absolutes Betretungsrecht ein.
- Neben den allgemeinen Verkehrsregeln, die sinngemäß auch abseits der Straßen berücksichtigt werden sollen, sind Verkehrszeichen, insbesondere Sperrschilder, unbedingt zu beachten. Auf den Straßen ist entsprechend die StVO voll umfänglich zu beachten.
- Beim Bergabfahren ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Abfahrtsgeschwindigkeit soll so angepasst sein, dass Bergabfahrer innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Halten kommen können. Blockierbremsungen sind weitgehend zu vermeiden, da dadurch auf weicheren Böden unerwünschte Spurrillen entstehen und auf schotterbedeckten Fahrstraßen und -wegen Wanderer belästigt und gefährdet werden können. Vor unübersichtlichen Kurven und auf schotterbedeckten Fahrwegen istwegen des schwierigen Bremsmanövers besondere Vorsicht angezeigt.
- Reifenspuren sind generell zu vermeiden bzw. möglichst zu beseitigen. Rastplätze sind grundsätzlich sauber zu verlassen.
- ARQUE-Bike-Guides führen geschlossene Gruppen auf der gesamten Strecke.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener an der arque – bike-tour teilnehmen.
- Bei der arque – bike-tour besteht Helmpflicht.